Die Fragen im Jobinterview sind ein zentraler Teil des Recruitings: Fragen, die Sie Ihren Kandidaten bei einem Bewerbungsgespräch stellen könnten, gibt es genug. Aber wissen Sie auch, welche Fragen im Einstellungsprozess rechtlich nicht erlaubt sind? Es gibt Fragen, auf die Kandidaten per Gesetz gar nicht antworten müssen. Bei der Personalbeschaffung können Sie in Zukunft also folgende Fragen aus Ihrem Fragenkatalog streichen:
1. Welche Partei würden Sie am ehesten wählen?
Sämtliche Fragen über die Zugehörigkeit zu einer Partei, politische Ansichten, Mitgliedschaften bei Gewerkschaften oder politischen Vereinigungen sind in einem Bewerbungsgespräch per Gesetz nicht erlaubt. Möchten Sie herausfinden, ob der Kandidat tolerant und weltoffen ist, so können Sie dies fragen, ohne direkt eine politische Einstellung anzusprechen.
2. Haben Sie eine baldige Schwangerschaft geplant?
Auch Fragen über die Familienplanung und eine mögliche Schwangerschaft gehören nicht in ein Jobinterview. Sie greifen zu stark in die Privatsphäre der Kandidatinnen ein und dürfen rein rechtlich nicht gestellt werden. Stellen Sie diese dennoch, kann es sein, dass Sie keine bzw. eine unehrliche Antwort erhalten – die Kandidatinnen müssen Ihnen hier nicht wahrheitsgemäss antworten.
3. Sind Sie gesund?
Personen, die zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden, sind nicht verpflichtet, auf Fragen über ihren Gesundheitszustand, eventuelle Krankheiten oder Medikamenteneinnahme zu antworten. Nur wenn eine Krankheit die Arbeit beeinflussen würde – etwa bei regelmässigen Therapiebesuchen – haben Sie als Arbeitgeber das Recht, dies vom Kandidaten zu erfahren.
4. Sind Sie vorbestraft?
Fragen zu Vorstrafen sind beim Bewerbungsgespräch nur dann gestattet, wenn sie für die Stelle von Bedeutung sind. So darf bei einem Mitarbeitenden, der bei Kunden Bargeld kassiert, sichergestellt werden, dass keine Vermögensdelikte vorliegen oder dass bei einem LKW-Fahrer keine Verkehrsdelikte bestehen.
5. Sind Sie ledig?
Auch Fragen zum Zivilstand sind kein Teil des Recruitings und gehören nicht in ein Bewerbungsgespräch. Oft sind sie zwar im Lebenslauf angegeben, aber die Familienverhältnisse der Kandidaten sind Privatsachen und daher darf nicht gefragt werden, ob diese verheiratet oder geschieden sind bzw. Kinder haben.
6. Sind Sie hetero- oder homosexuell?
Auch die sexuelle Orientierung ist Privatsache und hat daher bei den Bewerbungsgesprächen nichts zu suchen.
Ausnahmen in besonderen Fällen der Rekrutierung
Auch wenn die genannten Fragen gewöhnlich im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen, so gibt es dennoch Ausnahmen. Stehen sie in direkten Zusammenhang mit der Stelle, sind sie erlaubt. Wenn Sie also für einen kirchlichen Verein arbeiten, ist die Frage nach der Religionszugehörigkeit legitim. Genauso verhält es sich etwa bei der politischen Einstellung, wenn Sie als Arbeitnehmer Personal für eine Zeitschrift mit einer bestimmten politischen Ausrichtung suchen.
Wenn diese Fragen trotzdem gestellt werden
Wenn eine der erwähnten Fragen beim Bewerbungsgespräch dennoch vom Abteilungsleiter gestellt wird, so müsste der anwesende HR-Verantwortliche den Kandidaten darauf aufmerksam machen, dass dieser nicht auf die Frage antworten muss. Von der Personalabteilung sollte eine solche Frage sowieso nicht kommen. So bleibt der Eindruck objektiver und auf die Leistungen gerichtet und das Jobinterview fair für die Kandidaten.