Kleiner Test mit Kaltstart für Sie:
- „Missbräuliche Kündigung?“
- „Verjährung der Ferien?“
- „Überstunden mit oder ohne Zuschläge?“
Ich bin mir sicher: Zu diesen Dauerbrennern der Personalarbeit können Sie vermutlich ohne nachzuschauen die passenden OR-, ArG- oder sonstigen Artikel zitieren. In der Tat ist vieles, sehr vieles in unserem Alltag geregelt. Aber es gibt auch im HR noch Themenbiotope, die sind noch fast gänzlich unerforscht. Dort riecht es nach Abenteuer, nach Spielraum, nach unentdeckten Weiten … und nach Risiko!
Zu diesem „Neuland“ gehört noch immer das Internet, konkreter der Umgang mit den sozialen Medien. „Scheissjob, Scheissfirma“ : Digital gemotzt, real entlassen. Fälle wie dieser sorgen für Schlagzeilen, wie hier beim Tages-Anzeiger. Die Rufschädigung des Arbeitgebers kann in der Tat zur Kündigung führen. Arbeitnehmer müssen also noch einiges lernen, die Firmen auch. Nach Jahren des Verbots haben viele Unternehmen den Nutzen gut vernetzter Mitarbeiter erkannt und die Nutzung von Facebook, Xing und Co. am Arbeitsplatz freigegeben. Oder sie haben vor der geballten Macht der neuen Kommunikationsgewohnheiten ganz einfach kapituliert. Wie auch immer.
Rechtsanwältin Vanessa Niedermann von epartners Rechtsanwälte in Zürich rät dazu, den Umgang mit den sozialen Medien pro-aktiv zu thematisieren und in „Social Media Guidelines“ zu klären. „Die Reputation eines Unternehmens hängt unter anderem auch von seinen Arbeitnehmern ab. Da diese heutzutage praktisch alle in irgendeiner Form in Social Media vertreten sind, kann deren Auftritt in diesen Kanälen folglich auch Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Darum empfehle ich Unternehmen, ensprechende Social Media Guidelines zu erlassen“.
Was mein „Videoherz“ freut: Solche Guidelines werden immer öfter auch in „verfilmt“, das sieht dann zum Beispiel so aus.
Vielleicht Geschmacksache, okay. Doch allemal besser als die langweiligen Reglemente, finde ich. „Aber aufgepasst, solche Videos ersetzen nicht die Schriftlichkeit, sind also grundsätzlich nicht verbindlich“ mahnt Juristin Niedermann und rät weiter, beispielsweise klar schriftlich zu regeln, was unter dem Begriff „Social Media“ verstanden wird, ob unter einem Pseudonym aufgetreten werden darf und ob es erlaubt oder sogar erwünscht ist, Fotos vom Arbeitsplatz zu posten.
Weitere Tipps von Vanessa Niedermann für Ihre Social Media Guidelines und zehn weitere verfilmte Inspirationen gibt es hier.
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