«Datenschutz ist Chefsache» – nach dem KMU Business Circle zum Thema Datenschutz

KMU Business Circle

Am 14. November fand in Zürich im Rahmen des KMU Business Circle die Abendveranstaltung «Modernes HR – EU DSGVO konform» statt. Die vortragende Expertin Astrid Lienhart, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, gab ein Update, wie es zum Thema Datenschutz und DSGVO bezogen auf das Arbeitsrecht in der Schweiz steht, und klärte über diverse Unsicherheiten auf. Ich habe Frau Lienhart nach der Veranstaltung ein paar Fragen zum Thema Datenschutz gestellt.

Mathias Steger: Wie wichtig ist der Datenschutz im HR?

Astrid Lienhart. Sehr wichtig. Die Personendaten, die im HR bearbeitet werden, gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten und damit zu den sensibelsten überhaupt.

Wo bestehen die grössten Unsicherheiten betreffend Datenschutz im HR?

Der Datenschutz hat etwas Unintuitives, etwas Abstraktes. Wahrscheinlich weiss deshalb niemand so recht, was man eigentlich darf und was nicht. Datenschutz führt gewissermassen zu einer Art Schreckstarre. Es wird oft einfach jegliche Information unter Berufung auf den Datenschutz verweigert. Die Entscheidfindung wird so natürlich erschwert. Es bleibt immer ein Gefühl von Unsicherheit bei dem Thema.

Was hat sich durch die DSGVO im HR in der Schweiz verändert?

Man ist auf das Thema Datenschutz generell – nicht nur im HR – sensibilisiert worden und die Neuerungen, die die DSGVO mit sich bringt, zwingen zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema. So wird sicher auch das Verständnis dafür verbessert werden.

Sie sagen, die DSGVO sei nicht per se ein HR-Thema, sondern Chefsache. Was verstehen Sie darunter genau?

Die meisten Schweizer Firmen müssen heute DSGVO-compliant sein, weil sie im EU-Raum eine Niederlassung führen, ihre Leistungen anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU beobachten (Marktortprinzip). Die Pflicht, die DSGVO einzuhalten, beschränkt sich aber auf die im Rahmen dieser Tätigkeiten auf dem EU-Markt gewonnenen Daten. Nur in Bezug auf diese Tätigkeiten gilt die DSGVO. Ansonsten hat sie keine direkten Auswirkungen auf die heimischen Datenbestände oder Tätigkeiten der Unternehmungen. Die DSGVO-Compliance betrifft damit in erster Linie Nicht-HR-Themenbereiche und ist daher Chef- oder zumindest Fachspezialistensache. Das schliesst aber natürlich nicht aus, dass das HR im Zuge der Anpassungen der Abläufe von den Neuerungen nicht auch erfasst wird. Da das Schweizer Recht ohnehin nachziehen wird, werden DSGVO-ähnliche Themen früher oder später sowieso alle Bereiche der Datenbearbeitung betreffen. Es schadet also sicher nicht, bereits heute auch das HR auf Compliance zu trimmen.

Datenschutz führt gewissermassen zu einer Art Schreckstarre. Es wird oft einfach jegliche Information unter Berufung auf den Datenschutz verweigert.

Astrid Lienhart

Astrid LienhartWas ist das Wichtigste, was Sie zum Thema Datenschutz im HR mitgeben möchten?

Versuchen Sie, die Mechanismen des Datenschutzes zu verstehen, sodass Sie die vielen Einzelabwägungen und Einzelentscheidungen, denen Sie im beruflichen Alltag unweigerlich ständig begegnen, auf einer soliden Grundlage treffen können. Das ist mündiger Umgang mit dem Thema.
Astrid Lienhart ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht in Zürich (www.rechtskraft.ch).

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